In der Schwangerschaft zur Linderung der üblichen Beschwerden
Bei Babys und Kleinkinder (3-Monats Koliken, Verstopfung, Zahnungsbeschwerden)
Narbenentstörung
Wechseljahrsbeschwerden
Erkrankungen der Atemwege
Heuschnupfen (bei Heuschnupfen oder Allergien sollte die Therapie in der nicht akuten Phase stattfinden)
Rheumatische Erkrankungen
Gelenkschmerzen
Hauterkrankungen, z.B. Akne oder Neurodermitis
Beschwerden des Urogenitalsystems
Entschlacken, Entgiften
Kreislaufstörungen
Muskelverspannungen
Stoffwechselstörungen
Abwehrschwäche
Chronische sowie akute Zustände
Natürlich hilft es auch, wenn man einfach mal entspannen will, um nach einem stressigen Tag wieder zu sich selbst zu finden und sich eine Auszeit zu gönnen. Gerne stehe ich dir für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Behandlungen der Reflexologie werden von den meisten Krankenkassen anerkannt. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse in welchem Umfang Rückerstattungen geleistet werden. Voraussetzung ist eine Zusatzversicherung.